Häufige Fragen

Hinweis!!! Es ist schwierig, hier auf alle Fragen einzugehen. Die meist gestellten Fragen haben wir im Anschluss zusammen gestellt. Wenn Sie sich einmal die Satzung durchlesen, dann haben Sie vermutlich die meisten Ihrer Fragen beantwortet.

Frage: Wie kann ich bei der BürgerEnergiegenossenschaft Biederbach & Eltzal eG mitmachen?
Die meisten Menschen beteiligen sich finanziell als Genosse an unserer Gesellschaft. Das Geld der Genossen wird vom Vorstand in Projekte angelegt, zum Beispiel in Photovoltaik-Anlagen. Hierzu werden Dächer gepachtet und Handwerker montierten darauf Photovoltaik-Module. Mittels Anlagenüberwachungen können sich nicht nur die Vorstände, sondern auch alle Interessierte die Ergebnisse der Anlagen per Internet anschauen.

Doch der Vorstand sucht auch aktive Hilfe, zum Beispiel als rechte Hand für den Vorstand für diverse Tätigkeiten bei der Planung, Projektentwicklung, Bauleitung oder der Anlagenüberwachung etc.  –  je nach eigenen Vorlieben und Interessen.

Egal, ob es um eine einmalig Hilfe ist oder ein Hinweis für ein neues Projekt.

Besonders interessant wäre eine langfristige Zusammenarbeit zum Beispiel als Praktikant(in),  als Student(in) oder als Rentner(in). Fast alles ist möglich. Sprecht uns einfach an!

Frage: Wer kann Mitglied bei der Genossenschaft werden?
Entsprechend unserer Satzungsänderung vom Juni 2024 können nun auch Interessenten aus angrenzenden Nachbargemeinden bei uns Mitglied werden. Alle (auch Vereine und Firmen), die ihren (Wohn)Sitz in den Gemeinden Biederbach, Elzach, Winden im Elztal, Freiamt, Gütenbach, Gutach im Breisgau, Hofstetten, Mühlenbach, Schuttertal, Simonswald, Steinach und Waldkirch haben. Der Vorstand hat zudem die Möglichkeit weitere Mitglieder aufzunehmen. Da wir als BürgerEnergiegenossenschaft immer weiter wachsen wollen und gleichzeitig interessante Projekte in Aussicht haben, freuen wir uns auch Genossen z.B. aus Lauterbach für das Windkraftprojekt in Lauterbach oder die Photovoltaikanlage in Lahr und das Wasserkraftwerk in Wolterdingen, aufzunehmen. Wir fühlen uns in dieser Region „ZUHAUSE“. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an und teilen uns mit, warum Sie dabei sein möchten! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und darauf, gemeinsam mit Ihnen die Energiezukunft unserer Region zu gestalten. Mitglied werden

Frage: Wie viel Geld benötige ich, um Mitglied bei der Genossenschaft werden?
Ein Anteil ist bereits für 100 Euro zu erwerben. Man kann zwischen 1 und 250 Anteile zeichnen, doch egal wie viele Anteile man zeichnet, bei der Genossenschaftsversammlung haben alle Mitglied nur 1 Stimme.

Frage: Wie ist der Mitgliedantrag auszufüllen ?
Hierzu haben wir hier eine kleine Hilfe erstellt ! Unsere Ausfüllhilfe

Frage: Ist die BürgerEnergiegenossenschaft eine langfristige Geldanlagen?
Ja, besonders als mittel- und langfristige Geldanlage ist eine Genossenschaftsbeteiligung gedacht.

Frage: Wie wird das Genossenschaftskapital verzinst?
Die Genossenschaft verspricht keine feste Verzinsung; wir konnten jedoch bisher beweisen, dass man mit Erneuerbaren Energien auch Geld verdienen kann. Unser oberstes Ziel ist jedoch, die Energiewende vor Ort umzusetzen und die Leute vor Ort mitzunehmen. Dazu benötigen wir sowohl Geld (Eintritt neuer Genossen oder Zeichnung weiterer Anteile der bisherigen Genossen), Ideen für Projekte, Dächer für den Bau von PV-Anlagen sowie auch Mithilfe bei der Umsetzung. Hierfür hat sich der Vorstand als persönliches Ziel gesetzt mit diesen Projekten mehr Rendite zu erwirtschaften, als man auf einem Sparbuch Zinsen bekommt. Dabei wird er von dem Aufsichtsrat begleitet und überwacht. In der Genossenschaftsversammlung im Frühjahr/Sommer stimmen die Mitglieder über die Verwendung des ausschüttbaren Gewinns des vorherigen Jahres ab.

Frage: Muss man die Ausschüttung versteuern?
Die Ausschüttung für das vorherige Jahr wird in der Regel gegen Ende des ersten Halbjahrs auf ein angegebenes Konto überwiesen. Steuerlich wird dieses Geld wie Zinsen betrachtet. Daher ist die Genossenschaft verpflichtet, wenn der Genossenschaft keine Steuerfreistellung vorliegt, die Kapitalertragssteuer von 30 % pauschal abzuziehen und dem Finanzamt zu überweisen. Das Freistellungsformular kann auf dieser Internetseite der BEG herunter geladen werden.

Frage: Sind diese 4 % Eintrittsgeld auch fällig, wenn man weitere Anteile erwerben will?
Ja, seit einigen Jahren können nur noch Anteile „zuzüglich 4 % Eintrittsgeld“ erworben werden, das gilt für alle ! Diese Eintrittsgebühr (oder Agio) in Höhe von 4 % wurde auf einer Generalversammlung vor einigen Jahren eingeführt. Da diese eine „kleine Wertschätzung“ für all die Mitglieder darstellt, die sich in den früheren Jahren Anteile gezeichnet haben, als noch wenige Projekte gebaut und somit das Risiko höher war, sich an der BEG zu beteiligen. Diese 4 % waren eine Empfehlung vom Genossenschaftsprüfungsverbands. Rückstellungen werden auch Jahr für Jahr gebildet, z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen sowie andere z.B. für den Abbau von PV-Anlagen. Dieses Geld bildet Stück für Stück eine Sicherheit, genauso wie die Anschaffungen z.B. in Arbeitsgeräte, etc. Weitere Anteile

Frage: Wie kann man wieder austreten und bekomme ich dann mein eingesetztes Geld wieder?
Eine formlose schriftliche Kündigung kann man jederzeit stellen. Allerdings erfolgt der Austritt nicht sofort, sondern erst nach einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende (bezogen auf das Kündigungsdatum). So will es das Genossenschaftsgesetz! Mit dem Austritt erhalten Sie dann das eingezahlte Geld wieder zurück. Ein Übertragung der Anteile ist eventuell eine schnellere Möglichkeit.   =>   (Siehe § 6 der Satzung)

Frage: Wie endet die Mitgliedschaft in der BEG? 
Die Mitgliedschaft endet durch 
− Kündigung (§ 5 der Satzung) 
− Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 6 der Satzung) 
− Tod (§ 7 der Satzung) 
− Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft (§ 8 der Satzung) 
− Ausschluss (§ 9 der Satzung)

Frage: Können Anteile auch im vorgeschrittenen Alter übertragen werden? Ja, da das Leben vergänglich ist, stellt sich irgendwann die Frage, was mit den Genossenschaftsanteilen im Falle eines Todes geschieht. Es ist ratsam, die Anteile rechtzeitig und in guten Zeiten an Menschen weiterzugeben, die einem am Herzen liegen. So lässt sich vieles einfacher und kostengünstiger regeln. Bei Fragen dazu steht unser Team der Bürgerenergiegenossenschaft Biederbach & Elztal eG jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Frage: Können Kinder auch Mitglied der BürgerEnergiegenossenschaft Biederbach & Elztal werden? Ja, auch Kinder können Mitglied in unserer BürgerEnergiegenossenschaft werden. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des Kindes können die Mitgliedschaft für ihr Kind beantragen. Vorteile der Mitgliedschaft für Kinder:
Kinder können früh lernen, wie wichtig erneuerbare Energien und nachhaltige Projekte sind.
Sie haben die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung einer umweltfreundlichen Zukunft mitzuwirken.
Rechte und Pflichten:
Kinder haben als Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten wie Erwachsene. Das bedeutet, sie können an Versammlungen teilnehmen und über wichtige Entscheidungen mit abstimmen. In der Regel wird die Ausübung der Rechte durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter unterstützt und begleitet.
Durch die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft können Kinder von Anfang an Teil einer Gemeinschaft sein, die sich für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung einsetzt.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft können Sie uns auch eine Nachricht an folgende Mailadresse senden: info@buergerenergie-biederbach.de

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